Stornorichtlinien
Sollten Sie an der Nutzung des Mietobjektes gehindert sein aus Gründen, die in Ihrer Person oder der Person von Mitreisenden liegen (z. B. aus beruflichen oder familiären Gründen, Unfall oder Krankheit), bleiben Sie zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses - in der Regel 80 % des vereinbarten Mietzinses - verpflichtet.
Wir müssen uns jedoch die ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen lassen, wenn eine anderweitige Vermietung tatsächlich noch möglich ist und erfolgt.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reisekosten Rücktrittsversicherung