Allgemeine Geschäftsbedingungen


  • Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 20% des im Mietvertrag bestimmten Gesamtpreises fällig. Der verbleibende Restbetrag von 80% ist 30 Tage vor Beginn der Mietzeit fällig. Extraleistungen, beispielsweise für die Bereitstellung eines Kinderstuhls oder eines Babybettes sind, soweit noch nicht im Gesamtpreis enthalten, spätestens bei Ende der Mietzeit zur Zahlung fällig.


  • Die Kosten der Endreinigung umfassen die reguläre Schlussreinigung. Das Feriendomizil ist vom Mieter nach Ablauf der Mietzeit besenrein zu übergeben. Geschirr ist abzuwaschen, Abfälle sind zu entsorgen und Elektrogeräte auszuschalten. Fenster und Türen sind zu verschließen. Bitte weder die Heizung noch den Kühlschrank ausschalten!


  • Verletzt der Mieter vorstehende Verpflichtungen und/oder ist eine übermäßige Verschmutzung festzustellen, kann die Appartement-Vermietung für den gesteigerten Aufwand ein gesondertes angemessenes Entgelt berechnen.


  • Der Mieter bekommt zu dem angemieteten Feriendomizil zwei Schlüssel ausgehändigt. Die Schlüssel sind am letzten Tag der Mietzeit bis 10:00 Uhr im Büro der Appartement-Vermietung abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels oder verspäteter Abgabe haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, insbesondere für die Kosten des Austausches des Schlosses und ggf. der gesamten Schließanlage.


  • Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Feriendomizils, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, der Appartement-Vermietung unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich, das Feriendomizil samt Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln und keine Gegenstände des Vermieters aus dem Haus oder von dem Grundstück zu entfernen. Die im Feriendomizil verursachten Schäden sind zu ersetzen. Behauptet der Mieter den Schaden nicht zu verschulden, muss er sein Nichtverschulden beweisen.


  • Auf eine Zusatzausstattung des Feriendomizils, beispielsweise Strandkorb oder Gartenmöbel, hat der Mieter keinen Anspruch, falls die Zusatzausstattung saisonbedingt nicht oder auch während der Saison nur teilweise zur Verfügung steht.


  • Falls das Feriendomizil mit einem Internetanschluss ausgestattet ist, haftet der Vermieter und die Appartement-Vermietung nicht für die Funktionsfähigkeit. Der Mieter unterlässt es, einen etwa vorhandenen Internetanschluss für rechtswidrige Handlungen zu nutzen. Verstößt der Mieter hiergegen, haftet er dem Vermieter und der Appartement-Vermietung für alle daraus herrührenden Schäden und Aufwendungen.



Die Kurabgabe gilt pro Person pro Tag. Kinder bis 18 Jahre sind gebührenfrei. Wir sind im Auftrag der Gemeinde verpflichtet, die Kurabgabe zu vereinnahmen. 


Die Kurabgabe ist bei Anreise fällig und ausschließlich mit EC-Karte oder BAR zu bezahlen, da wir die Kurabgabe direkt an die Gemeinde Sylt weiterleiten und Nebenkosten auf die Zahlung zu unseren Lasten gehen.